Beschlüsse des Gemeinderates Biel

Kredite, Migration, eine Schenkung und andere Themen

Mai 27, 2026 - Lesezeit: 4 Minuten

Der Gemeinderat hat einen Verpflichtungskredit von 300 000 Franken für die Projektierung der Verkehrs- und Freiraummaßnahmen an der Mettstraße zwischen der SBB-Unterführung und dem Kreisel Mettstraße/Mühlestraße bewilligt. Damit kann die konkrete Planung zur Aufwertung und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf diesem Straßenabschnitt aufgenommen werden. Das Projekt wird zu rund 60 % durch Beiträge des Bundes und des Kantons im Rahmen des Agglomerationsprogramms mitfinanziert.

Bedeutung der Mettstraße

Die Mettstraße ist eine wichtige Verkehrsachse und Teil der verkehrlich flankierenden Maßnahmen (vfM). Sie gewinnt insbesondere als Radverbindung zunehmend an Bedeutung. Ziel des Projekts ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, den Straßenraum aufzuwerten und den Anforderungen einer Radstrecke gerecht zu werden. Gleichzeitig soll der Straßenraum besser auf die heutigen und künftigen Nutzungsansprüche ausgerichtet werden.

Grundlage für die Projektierung bildet ein Gestaltungskonzept, das der Gemeinderat im Jahr 2020 verabschiedet hat. Dieses definiert die grundsätzliche Ausrichtung der Verkehrs- und Freiraummaße und dient als Leitlinie für die Umsetzung der einzelnen Abschnitte. Für die Mettstraße liegt bereits ein Gestaltungskonzept vor, das dem Gemeinderat präsentiert und in der Zwischenzeit überarbeitet und ergänzt wurde. Dabei wurden insbesondere klimatische Aspekte, die städtebauliche Entwicklung sowie Sicherheitsfragen vertieft berücksichtigt.

Weiteres Vorgehen

Mit dem nun bewilligten Projektierungskredit werden die Maßnahmen für die Mettstraße zwischen der SBB-Unterführung und dem Kreisel Mettstraße/Mühlestraße im Detail ausgearbeitet und als Grundlage für eine spätere Umsetzung vorbereitet.

Kredit für Fenstersanierung im Schulhaus Sahligut

Die Fenster des Oberstufentrakts des fast 60 Jahre alten Schulhauses Sahligut sind sanierungsbedürftig. Die Verglasungen erfüllen die heutigen energetischen und sicherheitstechnischen Anforderungen nicht mehr. Zudem haben die Fensterdichtungen das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Für die Fenstersanierung genehmigte der Gemeinderat einen Kredit von 466 000 Franken. Dieser Objektkredit ist Teil des vom Stadtrat am 16. Mai 2024 genehmigten Rahmenkredits für dringliche Instandsetzungsarbeiten an Gebäuden im Verwaltungsvermögen.

Kanalisationserneuerung im Riedweg

Der Gemeinderat hat einen Verpflichtungskredit für die Kanalisationserneuerung im Riedweg (Abschnitt zwischen Riedweg Nummer 6 und Ligusterweg Nummer 29) in Höhe von 500 000 Franken zulasten der Sonderrechnung Abwasserwesen genehmigt. Die Bauarbeiten werden in Koordination mit der Erstellung der Gas- und Wasserleitungen des Energie Service Biel/Bienne ausgeführt. Die Bauarbeiten beginnen voraussichtlich im Sommer 2026.

Schenkung einer Skizze von Walter Kohler-Chevalier

Die Stadt Biel erweitert ihre Kunstsammlung dank einer Schenkung von Stéphane de Montmollin. Diese besteht aus einer Vorstudie von Walter Kohler-Chevalier vom «Winter» für den Wandschmuck «vier Jahreszeiten» von 1988, der den Stadtratssaal ziert. Seit den späten 1960er-Jahren schuf Walter Kohler-Chevalier (1941–2009) ein großes, insbesondere grafisches Werk. Allein in der Sammlung der Stadt Biel befinden sich 73 Grafiken und Originale aus verschiedenen Epochen. Der Gemeinderat hat beschlossen, diese Schenkung anzunehmen und das Werk in die Sammlung für bildende Kunst der Stadt aufzunehmen.

Gemeinderat nimmt Stellung zu Anpassungen in der Migrationspolitik

Im Rahmen der Vernehmlassung zur «Änderung der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) und der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) (Integration und Erwerbstätigkeit von spezifischen Personengruppen)» hat der Schweizerische Städteverband die Stadt Biel um eine Stellungnahme ersucht. Die Stadt Biel beurteilt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Integrationsförderung als positiv, da eine gelungene Integration psychische Gesundheit, Autonomie und Selbstwertgefühl von Betroffenen stärkt. Zudem werden dadurch namentlich die Regelstrukturen und die Sozialhilfe entlastet. Gleichzeitig erachtet sie es als wichtig, dass die Kantone die Verantwortung für die Umsetzung der Maßnahmen wahrnehmen und die Zusammenarbeit mit anderen kantonalen Behörden intensivieren. Die vorgeschlagene Änderung betreffend die Aufenthaltsregelung für Opfer sowie Zeuginnen und Zeugen von Menschenhandel wird von der Stadt Biel ebenfalls befürwortet. Sie würde es erlauben, auf eine lediglich vorübergehende Bewilligungserteilung zu verzichten, soweit das Erfordernis eines längerdauernden Aufenthalts von Betroffenen absehbar ist.

(pd, rm)

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