Neues Bevölkerungsschutzreglement in Biel
Reglement für außerordentliche Lagen
Juni 8, 2026 - Lesezeit: 2 Minuten
Der Stadtrat von Biel wird an seiner Sitzung vom 24./25. Juni 2026 das neue städtische Bevölkerungsschutzreglement beraten. Dieses löst das Reglement über außerordentliche Lagen ab, das nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. Das neue Bevölkerungsschutzreglement regelt die Notorganisation der Stadt Biel bei Katastrophen, in Notlagen sowie bei nicht planbaren Grossereignissen. Es soll am 1. August 2026 in Kraft treten.
Das sich in Kraft befindliche Reglement über außerordentliche Lagen der Stadt Biel aus dem Jahr 2000 entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Denn die übergeordnete Gesetzgebung wie auch die geopolitische Weltlage haben sich stark verändert. Auch die neue Stadtordnung bedingte eine Totalrevision. Der Gemeinderat unterbreitet dem Stadtrat deshalb ein neues Reglement mit der Bezeichnung «Bevölkerungsschutzreglement», welches an die Bestimmungen des übergeordneten Rechts von Bund und Kanton angepasst worden ist.
Neuer rechtlicher Rahmen für eine effiziente Notfallorganisation
Das Bevölkerungsschutzreglement regelt Strukturen, Aufgaben und Kompetenzen der Notorganisation der Stadt Biel, die zur Bewältigung von Katastrophen, Notlagen sowie nicht planbaren Grossereignissen vorgesehen ist. Es bildet den neuen rechtlichen Rahmen für eine effiziente, wirtschaftliche und nachhaltige Notfallorganisation der Stadt im Bereich Bevölkerungsschutz. Die Erfahrungen aus der Covid-Pandemie flossen mit ein. Neu ist zum Beispiel, daß ein Kernstab des Führungsorgans definiert ist, der sehr schnell handeln kann oder daß der Gemeinderat Sonderstäbe einsetzen kann.Der Vollzug des Reglements bedingt den Erlaß einer Verordnung des Gemeinderats mit detaillierten Ausführungsbestimmungen zur Organisation der Stadt Biel in Notsituationen.
Diese hat der Gemeinderat bereits verabschiedet, unter Vorbehalt der Genehmigung des Bevölkerungsschutzreglements durch den Stadtrat. Der Stadtrat befindet am 24./25. Juni über das Geschäft. Bei einer Annahme tritt das neue Bevölkerungsschutzreglement am 1. August 2026 in Kraft.
(pd, rm)
(Graphik: Stadt Biel)

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