Port/Bellmund: Nach Serie von Einschleichdiebstählen angehalten

Täter durchsuchte ein Möbelstück

Juni 9, 2026 - Lesezeit: 2 Minuten

Nach mehreren Einschleichdiebstählen in Port und Bellmund konnte Ende Januar 2026 ein mutmaßlicher Täter angehalten und in Haft versetzt werden. Die nun abgeschlossenen Ermittlungen ergaben, daß der Mann für insgesamt 7 Delikte in Port und Bellmund, sowie für weitere derartige Delikte im Kanton Bern und in anderen Kantonen verantwortlich sein dürfte.

Er wird sich vor der Justiz verantworten müssen. In der Nacht vom Donnerstag, 29. Januar 2026, ereigneten sich in Port und Bellmund gleich sieben Einschleichdiebstähle inklusive Versuchen. In flagranti angehalten In einem Fall gelangte ein mutmasslicher Täter über eine unverschlossene Haustür in eine Liegenschaft.

Dort wurde er von einer Bewohnerin überrascht, als er ein Möbelstück durchsuchte. Ein Bewohner konnte den Mann bis zum Eintreffen der Kantonspolizei Bern zurückhalten. Die inzwischen abgeschlossenen Ermittlungen ergaben, daß der Beschuldigte in derselben Nacht versucht hatte, in mehrere Einfamilienhäuser in Port und Bellmund einzudringen. Zudem konnten ihm bereits im November 2025 im gleichen Quartier verübte Delikte zugeordnet werden.

Die Deliktssumme der Straftaten im Kanton Bern beträgt rund 10'000 Franken. Auch in anderen Kantonen Straftaten verübt Der 42-jährige Mann wurde von der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland in Untersuchungshaft versetzt. Er wird beschuldigt, im Zeitraum vom Oktober 2025 bis Januar 2026 in zahlreiche Wohnungen und Häuser eingeschlichen oder eingebrochen zu sein, um Deliktsgut zu entwenden.

Dies in den Kantonen Bern, Solothurn, Luzern, Jura und Basel-Landschaft. Weiter war bereits bekannt, dass der gleiche Täter im Jahr 2022 Einschleichdiebstähle in Einfamilienhäuser in den Kantonen Bern, Zürich und Tessin begangen hatte und deswegen zur Verhaftung ausgeschrieben war. Er wird sich wegen insgesamt über 30 Einschleich- und Einbruchdiebstählen inkl. Versuchen vor der Justiz verantworten müssen, so die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland weiter, die keinerlei Angaben zum Täter gibt außer des Alters.

(rst)

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