Spartageskarten in Port künftig vor allem für die eigene Bevölkerung
Ab September nur noch für Porter Einwohner oder Nahestehende
August 19, 2026 - Lesezeit: ~1 Minute
Die Gemeinde Port schränkt den Bezug der Spartageskarten Gemeinde ab dem 1. September 2026 ein. Grund dafür sind die steigende Nachfrage, insbesondere von auswärtigen Personen, und der damit verbundene Mehraufwand für die Gemeindeschreiberei.
Der Gemeinderat Port hat beschlossen, die Bezugsberechtigung für die Spartageskarten Gemeinde per 1. September 2026 anzupassen. Künftig muß bei jedem Verkaufsvorgang mindestens eine Spartageskarte für eine in Port wohnhafte Person bestimmt sein.
Damit wird eine klare Grenze gezogen: Anfragen, bei denen ausschließlich Karten für Personen außerhalb der Gemeinde gewünscht werden, können ab September nicht mehr berücksichtigt werden.
Angebot soll der Porter Bevölkerung zugutekommen
Hintergrund der Änderung ist die stetig steigende Nachfrage nach den Spartageskarten Gemeinde. Besonders die Nachfrage von auswärtigen Personen hat zugenommen. Für die Gemeindeschreiberei bedeutet die Bearbeitung solcher Anfragen zusätzlichen Aufwand.
Mit der neuen Regelung will der Gemeinderat sicherstellen, daß die freiwillig angebotene Dienstleistung in erster Linie der Porter Bevölkerung zugutekommt. Gleichzeitig soll der Verwaltungsaufwand für die Gemeinde in einem angemessenen Rahmen bleiben.
Was gilt ab 1. September?
Entscheidend ist der einzelne Verkaufsvorgang. Mindestens eine der bezogenen Spartageskarten muß für eine Person bestimmt sein, die in Port wohnt.
Anfragen, die ausschließlich Spartageskarten für auswärtige Personen betreffen, werden dagegen künftig nicht mehr berücksichtigt.
Die neue Bezugsberechtigung tritt am 1. September 2026 in kraft.

Kommentare
No comments yet. Be the first to comment!